Verbrechen
Zollunion: EU verschärft Regeln für Bargeldkontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Neue Regeln ist am 3. Juni in Kraft getreten, wodurch das Kontrollsystem der EU für die Ein- und Ausreise von Bargeld verbessert wird. Als Teil der Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und um Quellen von abzuschneiden Terrorismusfinanzierung, sind alle Reisenden, die in das EU-Gebiet ein- oder ausreisen, bereits verpflichtet, eine Bargelddeklaration auszufüllen, wenn sie 10,000 € oder mehr in einer Währung oder den Gegenwert in anderen Währungen oder andere Zahlungsmittel wie Reiseschecks, Schuldscheine usw.
Ab dem 3. Juni werden jedoch eine Reihe von Änderungen eingeführt, die die Regeln weiter verschärfen und den Transport großer Mengen unentdeckter Bargelde noch erschweren. Erstens wird die Definition von „Bargeld“ gemäß den neuen Regeln erweitert und umfasst nun Goldmünzen und bestimmte andere Goldgegenstände. Zweitens können die Zollbehörden bei Beträgen unter 10,000 EUR tätig werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Bargeld mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung steht. Schließlich können Zollbehörden nun auch die Abgabe einer Barauskunftserklärung verlangen, wenn sie feststellen, dass 10,000 Euro oder mehr Bargeld unbegleitet per Post, Fracht oder Kurier verschickt werden.
Die neuen Vorschriften werden auch sicherstellen, dass die zuständigen Behörden und die nationale Zentralstelle für Finanzinformationen in jedem Mitgliedstaat über die Informationen verfügen, die sie benötigen, um Bargeldbewegungen zu verfolgen und zu bekämpfen, die zur Finanzierung illegaler Aktivitäten verwendet werden könnten. Mit der Umsetzung der aktualisierten Vorschriften finden die neuesten Entwicklungen der internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Eingang in die EU-Gesetzgebung. Alle Details und ein Factsheet zum neuen System sind verfügbar hier.
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