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Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Fall Dalli und OLAF-Untersuchung: Nach zwölf Jahren das Fazit – Kessler unbescholten

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Das Verfahren gegen den ehemaligen Direktor des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) endete mit einer Klageabweisung. Das Brüsseler Berufungsgericht wies die Klage gegen den ehemaligen italienischen Richter Giovanni Kessler ab. (im Bild), in einem Verfahren, in dem festgestellt werden sollte, ob eine Untersuchung des OLAF nach belgischem Strafrecht rechtmäßig war.

Konkret ging es um die Anwesenheit von Kessler und einem OLAF-Ermittler bei der Aufzeichnung eines Telefongesprächs, das ein Zeuge ohne Wissen eines Verdächtigen mit diesem führte. Diese Tat wurde von den Ermittlern selbst dokumentiert, fand in einer europäischen Institution statt, entspricht europäischem Recht und ist in vielen europäischen Ländern zulässig. Das Strafverfahren, das zwölf Jahre nach den Ereignissen endete, sollte klären, ob die Ermittlungshandlung nach den einschlägigen Bestimmungen des belgischen Strafrechts zulässig war und ob dieses Recht nur für belgische oder auch für europäische Beamte gilt.

In diesen Punkten vertraten vier Staatsanwälte und drei Richter, die im Laufe des Verfahrens mit dem Fall befasst waren, unterschiedliche und gegensätzliche Positionen und gelangten schließlich zu einer Sackgasse. Einig waren sie sich lediglich in der Feststellung, dass Kessler und die OLAF-Ermittler ausschließlich aus dienstlichen Gründen und ohne Schaden für irgendjemanden gehandelt hätten.

Die volle Rechtmäßigkeit der OLAF-Untersuchung gegen Dalli nach europäischem Recht wurde bereits 2019 und endgültig 2021 durch zwei ausführliche Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts der Europäischen Union bestätigt. Diese wiesen sämtliche diesbezüglichen Beschwerden des ehemaligen Kommissars zurück, darunter auch jene bezüglich derselben Ermittlungshandlung, über die die belgischen Gerichte entschieden hatten.

In Malta geht derweil der Korruptionsprozess gegen Ex-Kommissar Dalli nur mühsam weiter. Laut OLAF-Bericht und maltesischer Staatsanwaltschaft soll er über einen Mittelsmann von einem schwedischen Snus-Hersteller Bestechungsgelder in Millionenhöhe verlangt haben, um das Verkaufsverbot in Europa aufzuheben. Das maltesische Strafverfahren, das zunächst durch politische Einflussnahme blockiert wurde, begann mit erheblicher Verzögerung und dürfte voraussichtlich nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist abgeschlossen werden.

OLAF und sein Direktor Kessler haben diesen Fall gut überstanden: Sie haben eine unabhängige Untersuchung gegen einen amtierenden Kommissar, der des Verkaufs von Tabakgesetzen beschuldigt wurde, erfolgreich abgeschlossen, und die Rechtmäßigkeit ihres Handelns wurde endlich anerkannt. Dasselbe gilt für die Kommission unter Barroso, die auf der Grundlage der festgestellten Fakten rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergriff, um die Integrität der europäischen Institutionen zu schützen, die durch einen – gelinde gesagt – unklugen Kommissar gefährdet worden war.

Dasselbe lässt sich vielleicht nicht von der belgischen Justiz sagen, die sich nach acht Jahren Verfahren, zwölf Jahre nach den Ereignissen, als unsicher und widersprüchlich erweist und letztlich zu dem Schluss kommt, dass sie die Ermittlungstätigkeit europäischer Beamter, die von europäischen Richtern bereits als legitim eingestuft wurde, nicht beurteilen will.
Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit eines klar definierten Rechtsrahmens für die Tätigkeit europäischer Beamter, nicht nur von Ermittlern, die innerhalb der oft miteinander in Konflikt stehenden Rechtsordnungen und Gesetzgebungen verschiedener Länder ausgeführt werden – und deren Auswirkungen Auswirkungen haben.

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Ohne einen solchen Rahmen laufen die auf europäischer Ebene Ermittler und Mitarbeiter Gefahr, nicht über die notwendigen Instrumente zu verfügen und Risiken und Druck ausgesetzt zu sein, die sie lähmen können. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass europäische Verbrechen im Wirrwarr und Konflikt zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung sowie zwischen europäischen und nationalen Ermittlungen verborgen bleiben und ihre Täter nicht strafrechtlich verfolgt werden.

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