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EU-Produktsicherheitsvorschriften

Erster Durchgang im Rahmen der neuen Produktsicherheitsvorschriften

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Die Europäische Kommission und die nationalen Marktüberwachungsbehörden präsentierten Ergebnisse der ersten Produktsicherheitsuntersuchung seit Inkrafttreten der neuen Produktsicherheitsvorschriften. Die Untersuchung konzentrierte sich auf online in der EU verkaufte Kinderpflegeprodukte wie Babytragen und Schnuller. Die Untersuchung ergab zwar, dass Online-Marktplätze grundlegende Anforderungen erfüllen (95 % bieten die korrekte Produktkennzeichnung, z. B. mit Bildern oder Barcodes), zeigte aber auch, dass mehr getan werden muss, um sicherzustellen, dass Verbraucher alle notwendigen Sicherheitsinformationen erhalten, beispielsweise über den Hersteller oder den zuständigen Ansprechpartner in der EU. Nur 53 % der Marktplätze benannten die erforderliche Kontaktstelle für die zuständigen Marktüberwachungsbehörden und registrierten sich bei der SicherheitstorportalDie Marktüberwachungsbehörden berichteten außerdem, dass einige gefährliche Produkte, nachdem sie aufgrund einer Abholanordnung vom Markt genommen wurden, wieder auf den Markt kamen.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin des Ressorts für Technologiesouveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Die Europäer verdienen sichere Produkte, egal ob online oder offline gekauft. Dank dieser Untersuchung haben wir ein klares Bild davon, wie unsere Online-Marktplätze in der Praxis die Sicherheit der Waren gewährleisten, die wir in unsere Häuser lassen. Wir sehen zwar eine allgemeine Einhaltung der Vorschriften, sehen aber auch Verbesserungsbedarf. Wir fordern nun die nationalen Behörden auf, die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Ergebnisse sicherzustellen.“

Der Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, Michael McGrath (Abbildung) sagte: „Dieser Sweep ist eines der neuen Instrumente, die im Rahmen unserer neuen Produktsicherheitsvorschriften eingeführt wurden. Er erweist sich als wertvolles Instrument zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften auf Online-Marktplätzen und wird unser zukünftiges Handeln unmittelbar beeinflussen. Unser Ziel bleibt klar: Wir wollen sicherstellen, dass nur sichere Produkte in die Hände der europäischen Verbraucher gelangen – egal, ob sie online oder offline gekauft werden.“

Ziel der Untersuchung war es zu überprüfen, ob Händler, die diese Produkte anbieten, und Online-Marktplätze, die ihren Verkauf vermitteln, die Allgemeine ProduktsicherheitsverordnungVerbraucherschutzbehörden überprüften vom 1,700. April bis 47. Mai 1 über 15 Angebote für Kinderartikel auf 2025 Online-Marktplätzen, darunter auch die sogenannten sehr großen Online-Plattformen (VLOPs): AliExpress, Amazon, Shein, Temu und Zalando. Als Reaktion auf diese Ergebnisse schickten die nationalen Behörden 252 Anordnungen und andere Anfragen an Online-Marktplätze, um deren Antworten zu überprüfen (79 % wurden beantwortet). Das Netzwerk für Verbrauchersicherheit wird gemeinsam mit der Kommission die Konformität der auf dem EU-Markt online und offline verkauften Produkte weiterhin überwachen und gegebenenfalls entsprechende Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, auch in Fällen, in denen gefährliche Produkte nach ihrer Entfernung wieder auf den Marktplätzen erscheinen. Die Kommission wird im Rahmen der Evaluierung der in ihrer E-Commerce-KommunikationDie Kommission wird weiterhin mit Unternehmen und Firmen in der EU zusammenarbeiten, darunter mit den Unterzeichnern des Produktsicherheitsversprechen+ um mögliche Probleme zu identifizieren und zu beheben. Mehr Informationen zu den Ergebnissen kann online gefunden werden.

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