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EU-Produktsicherheitsvorschriften

Liste der im Rahmen von Safety Gate 2024 der Kommission gemeldeten gefährlichen Produkte ebnet den Weg für einen besseren Verbraucherschutz

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Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über Sicherheitstür, das europäische Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte. Der Bericht gibt einen Überblick über die im Jahr 2024 im Safety Gate gemeldeten gefährlichen Produkte. Im vergangenen Jahr wurden 4,137 Warnungen gemeldet – die höchste jemals verzeichnete Anzahl seit Einführung des Systems im Jahr 2003. Dieser Anstieg der Warnungen zeigt die wachsende Effektivität und das Vertrauen in das Safety Gate-System, da die Behörden die Plattform immer häufiger nutzen, um potenzielle Bedrohungen der Verbrauchersicherheit zu melden und zu bekämpfen. Der Bericht beschreibt außerdem die Folgemaßnahmen der nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens, Islands und Liechtensteins, um Schäden für Verbraucher abzuwenden und den Verkauf gefährlicher Produkte zu stoppen.

Hauptergebnisse

Auch im vergangenen Jahr waren Kosmetika (36 %) die am häufigsten gemeldeten Produkte mit Gesundheitsrisiken, gefolgt von Spielzeug (15 %), Elektrogeräten (10 %), Kraftfahrzeugen (9 %) und chemischen Produkten (6 %). 

Chemische Inhaltsstoffe waren in fast der Hälfte der Warnmeldungen die Hauptursache für das Risiko. Zu den entdeckten gefährlichen Chemikalien gehörten Cadmium, Nickel und Blei in Schmuck sowie allergene Duftstoffe in Körperölen und synthetische Chemikalien, die Kunststoffe, beispielsweise in manchen Kleidungsstücken, weichmachen. 97 % der gemeldeten Kosmetika enthielten den Berichten zufolge BMHCA, einen verbotenen synthetischen Duftstoff, der die Fortpflanzungsorgane schädigen und Hautreizungen verursachen kann.

Im Safety Gate-System registrierte Warnmeldungen lösten eine energische Reaktion der Marktüberwachungsbehörden aus. Über 4,200 Folgemaßnahmen wurden eingeleitet, um den Verkauf dieser Produkte zu stoppen oder sie sogar vom Markt zu nehmen.

Nächste Schritte

Die Kommission arbeitet eng mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden zusammen, um den ersten Produktsicherheits-Sweep vorzubereiten. Ein Produktsicherheits-Sweep besteht aus einer Reihe von gleichzeitig durchgeführten Kontrollen auf Websites, um Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht in einem bestimmten Sektor aufzudecken. Ziel des Produktsicherheits-Sweeps ist es, die auf Online-Marktplätzen verkauften Produkte auf ihre Konformität mit der neuen Produktsicherheitsverordnung zu prüfen, um letztlich die Sicherheit der online angebotenen Produkte zu verbessern.

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Hintergrund

Das Safety Gate Schnellwarnsystem ermöglicht es den nationalen Marktüberwachungsbehörden der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), gefährliche Non-Food-Produkte zu melden und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig warnt es andere Behörden zu raschem Handeln. Die Safety Gate-Warnungen decken Risiken für die menschliche Gesundheit und Sicherheit ab, wie Erstickungsgefahr, Strangulation und Hör- oder Sehschäden, sowie Risiken für die Umwelt, Energieressourcen und Eigentum.

Nach Inkrafttreten der Allgemeine Produktsicherheitsverordnung Im Dezember 2024 wurde ein modernisierter, zukunftssicherer Rahmen geschaffen, der die Produktsicherheit auf dem EU-Markt gewährleistet. Die Verordnung stellt klar, dass alle in der EU online oder offline verkauften Produkte unabhängig von ihrer Herkunft sicher sein müssen. Sie gewährleistet eine bessere Durchsetzung der Vorschriften, verbessert die Wirksamkeit von Rückrufen gefährlicher Produkte und sieht die Verpflichtung der Unternehmen vor, Verbrauchern bei Rückrufen unsicherer Produkte Abhilfemaßnahmen anzubieten. Zudem wird ein neues Instrument für Verbraucher zur Meldung von Sicherheitsproblemen bereitgestellt, wie z. B. die Verbrauchersicherheitsportal.

Mit der  E-Commerce-KommunikationDie Kommission schlug im Februar 2025 neue gemeinsame Maßnahmen vor, um den Bedenken hinsichtlich der zunehmenden Zahl unsicherer oder illegaler Produkte aus Drittländern, die in den Binnenmarkt gelangen, Rechnung zu tragen. Die Mitteilung zum elektronischen Handel sieht gezielte Maßnahmen vor, unter anderem in den Bereichen Zoll und Handel, wie die Einführung von Zollkontrollen, Verbraucherschutz und die Gesetze über digitale Dienste und digitale Märkte.

Am 10. April 2025 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über die neue Sicherheitsvorschriften für SpielzeugDie von der Kommission vorgeschlagene neue Verordnung verbietet die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokriner Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug. Alle Spielzeuge erhalten einen digitalen Produktpass, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt. Die Verordnung legt strengere Regeln für den Online-Verkauf fest und gibt Kontrolleuren mehr Befugnisse, um gefährliches Spielzeug vom Markt zu nehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass importiertes Spielzeug für Verbraucher genauso sicher ist wie in der EU hergestelltes Spielzeug.

Seit 2022 unterstützt die eSurveillance-Webcrawler-Anwendung die nationalen Marktüberwachungsbehörden, indem sie Online-Angebote gefährlicher Produkte erkennt, die in Safety Gate gemeldet wurden. Täglich durchsucht die Anwendung das Internet in allen Amtssprachen der EU/des EWR, um gemeldete gefährliche Produkte zu identifizieren, die europäischen Verbrauchern zum Verkauf angeboten werden. Die erkannten Angebote werden automatisch an die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten weitergeleitet, damit diese die Verkäufer schnell ausfindig machen und die Rücknahme dieser Angebote anordnen können. Dies trägt zu harmonisierten Durchsetzungsmaßnahmen bei und bewältigt die Herausforderungen der Überwachung des Online-Verkaufs gefährlicher Produkte. Im vergangenen Jahr hat der eSurveillance-Webcrawler fast 4,000 Safety Gate-Warnmeldungen verarbeitet, fast 1.6 Millionen Websites analysiert und rund 5,300 Webshops identifiziert, die potenziell gemeldete Produkte anbieten.

Mehr Infos

Jährlicher Safety Gate-Bericht und Factsheet 2024

EU-Produktsicherheitsvorschriften

Pflichten der Unternehmen hinsichtlich der Produktsicherheit

Allgemeine Produktsicherheitsverordnung

Verbrauchersicherheitsportal und Sicherheits-Business-Gateway

Obligatorische Online-Marktplatz-Registrierung

Koordinierte Aktivitäten zur Produktsicherheit (CASP)

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