Fischerei
Die Fischereiminister einigen sich auf die Fangmöglichkeiten für 2026 im Atlantik und in der Nordsee sowie im Mittelmeer und im Schwarzen Meer.
Die EU-Fischereiminister haben sich auf Fangmöglichkeiten für 2026 im Atlantik und in der Nordsee, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer geeinigt. Die Kommission konnte dem im Mittelmeer erzielten Kompromiss nicht zustimmen.
Atlantik und Nordsee
Im Nordostatlantik erzielte der Rat für die ausschließlich von der EU verwalteten Fischbestände eine politische Einigung. 24 Fangmöglichkeiten für 2026 und in einigen Fällen auch für 2027 und 2028. Im Atlantik und im Skagerrak-Kattegat, 81 % der Angelmöglichkeiten wurden auf einem nachhaltigen Niveau festgelegt, im Einklang mit der Empfehlung für den maximalen nachhaltigen Ertrag (MSY) der Kommission für das Jahr 2026. 9 mehrjährige Gesamtfangmengen (TACs) Die Fangquoten wurden auf zwei Jahre oder länger festgelegt, um dem Wunsch der Fischer nach mehr Planbarkeit nachzukommen. Die Gesamtfangmengen (TACs) sind Grenzwerte, die sicherstellen sollen, dass die Fischereibetriebe der EU auf nachhaltige und rentable Fischereien zurückgreifen können, indem sie die jährliche Fangquote bestimmter Fischarten auf Grundlage wissenschaftlicher Bewertungen begrenzen.
Die heutige Vereinbarung umfasst steigt Die Fangmengen für Sardellen (+60 %) und Seezungen (+11 %) in iberischen Gewässern, für Kaisergranat (+23 %) im Kantabrischen Meer sowie für Sardellen (+8 %) und Kaisergranat (+49 %) in der Biskaya stiegen. Der Rat beschloss, in gemischten Fischereien, in denen einige Bestände gesund, andere jedoch gefährdet sind, einen umsichtigen Ansatz zu verfolgen. Zum Schutz des Alaska-Seelachses in der Biskaya und in iberischen Gewässern wurde die Erhöhung der Fangmengen für Wolfsbarsch in der Biskaya (+48 %) begrenzt. Zum Schutz von Kabeljau und Seezunge im Kattegat-Skagerrak wurden die Gesamtfangmengen für Kaisergranat und Scholle unverändert gelassen.
Die Vereinbarung beinhaltet signifikante Senkungen der Gesamtfangmengen (TACs) für angeschlagene Fischbestände, um deren Erholungsprozess einzuleiten.Ziel ist es, die Einkünfte der Fischereibetriebe in der EU zu steigern und zu stabilisieren. Zu diesen Beständen gehören der Alaska-Seelachs in der Biskaya, im Kantabrischen Meer und in iberischen Gewässern (-13 %), der Wittling in der Biskaya (-27 %) sowie die Seezunge im Skagerrak-Kattegat (-44 %) und in iberischen Gewässern (-9 %).
Für die meisten der mit geteilten TACs Nicht-EU-Länder im NordostatlantikDie Fischereimöglichkeiten für 2026 waren bereits vor dem Rat gesichert. Die EU schloss ein bilaterales Abkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK) sowie ein trilaterales Abkommen zwischen der EU, Norwegen und dem UK ab. Darüber hinaus finalisierte die EU die Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen mit Norwegen, das unter anderem Quotentausch und Zugangsregelungen umfasst. Zusammen decken diese Abkommen mehr als 100 Gesamtfangmengen (TACs) sowie technische Maßnahmen zur Erholung kritisch angeschlagener Fischbestände ab.
Die EU-Quoten für Blauer Wittling mit einem Hering des nördlichen Atlantik Die Fangmengen für 2026 wurden gemäß der von der EU in Konsultationen mit den Küstenstaaten bzw. der Nordostatlantischen Fischereikommission (NEAFC) gebilligten Gesamtfangmenge (TAC) festgelegt. Bedauerlicherweise wurde für [Jahr einfügen] keine Gesamtfangmenge festgelegt. Makrele Trotz der Bemühungen der EU um sinnvolle Konsultationen legte die EU für das erste Halbjahr 2026 eine vorläufige Fangquote auf Grundlage einer vorläufigen Gesamtfangmenge (TAC) gemäß den Empfehlungen des ICES fest. Auf der Ratssitzung bedauerten mehrere EU-Mitgliedstaaten den Zustand des Fischbestands, die Überfischung und die mangelnde Kooperation bestimmter Nicht-EU-Länder und forderten die Kommission dringend auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Verordnung (EU) Nr. 1026/2012 über nicht nachhaltige Fischerei zur Verteidigung der legitimen Rechte der EU und zum Schutz der pelagischen Fischbestände im Nordostatlantik.
Mittelmeer
Die Kommission kann nicht unterstützen den im Mittelmeer erzielten Kompromiss, da er nach Ansicht des Landes nicht mit dem mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für das westliche Mittelmeer, insbesondere hinsichtlich der Festlegung des Fischereiaufwands, übereinstimmt.
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