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Gesetz über digitale Dienste

Die Kommission kommt vorläufig zu dem Schluss, dass das süchtig machende Design von Instagram und Facebook gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt.

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Die Europäische Kommission hat Meta vorläufig wegen Verstoßes gegen die folgenden Bestimmungen verurteilt: das Gesetz über digitale Dienste Die Untersuchung befasst sich mit dem süchtig machenden Design von Instagram und Facebook. Im Fokus stehen Funktionen wie unendliches Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und die hochgradig personalisierten Empfehlungssysteme der Plattformen.

Risikobewertung

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Meta die Risiken seines suchterzeugenden Designs für das körperliche und geistige Wohlbefinden der Nutzer, einschließlich Minderjähriger und schutzbedürftiger Erwachsener, nicht ausreichend bewertet hat.

Meta berücksichtigte beispielsweise bestimmte Designmerkmale von Instagram und Facebook nicht, wie etwa hochgradig personalisierte Empfehlungen, Autoplay und unendliches Scrollen, die Nutzern ständig neue Inhalte präsentieren. Diese Funktionen verstärken den Drang der Nutzer, immer weiter zu scrollen, und versetzen das Gehirn in den „Autopilotmodus“, was zu ungesunden Gewohnheiten und zwanghaftem Konsum beiträgt.

Darüber hinaus ignorierte Meta verfügbare Informationen darüber, wie viel Zeit Minderjährige nachts auf Instagram oder Facebook verbringen und wie die Optimierung der verschiedenen Formate – wie Reels und Stories – zu einer übermäßigen oder zwanghaften Nutzung der Dienste führen könnte.

Maßnahmen zur Risikominderung

Es gibt auch Belege dafür, dass die derzeitigen Risikominderungsmaßnahmen von Meta nicht in der Lage waren, die Risiken, die sich aus dem suchterzeugenden Design ergeben, wirksam zu bekämpfen.

Beispielsweise können die Zeitmanagement-Tools von Instagram und Facebook, einschließlich derjenigen, die standardmäßig für Teenager aktiviert sind, leicht ignoriert werden und führen nicht zu einer sinnvollen Reduzierung und Kontrolle der Nutzung des Dienstes.

Die Kommission ist zudem der Ansicht, dass die Kindersicherungsfunktionen von Meta nur dann wirksam sind, wenn Eltern und Erziehungsberechtigte über ausreichende technische Kenntnisse verfügen und sich ausreichend Zeit nehmen, diese zu verstehen. Dies beeinträchtigt die Effizienz solcher Maßnahmen bei der Bekämpfung der inhärenten Risiken, die von der Suchtgefahr durch Instagram und Facebook ausgehen.

Die Sensibilisierungsmaßnahmen von Meta, wie Tipps und Links zu Ressourcen für psychische Gesundheit, die über eine separate Seite „Sicherheitszentrum“ verfügbar sind, scheinen das Risiko eines süchtig machenden Designs auf Facebook und Instagram nicht ausreichend zu mindern.

In dieser Phase der Untersuchung ist die Kommission der Ansicht, dass Meta sowohl bei Instagram als auch bei Facebook Designänderungen vornehmen muss. Dazu gehört beispielsweise die standardmäßige Deaktivierung wichtiger, süchtig machender Funktionen wie „Autoplay“ und „Endloses Scrollen“, die Einführung effektiver Bildschirmzeitpausen und die Anpassung des Empfehlungssystems, um es weniger auf Nutzerinteraktion ausgerichtet zu gestalten.

Diese vorläufigen Ergebnisse lassen keine Rückschlüsse auf das endgültige Ergebnis der Untersuchung zu.

Nächste Schritte

Meta hat nun die Möglichkeit, sein Verteidigungsrecht wahrzunehmen. Es kann die Dokumente in den Untersuchungsakten der Kommission einsehen und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antworten. Parallel dazu wird der Europäische Ausschuss für digitale Dienste konsultiert.

Bestätigt sich die Auffassung der Kommission letztendlich, kann die Kommission einen Beschluss über die Nichteinhaltung erlassen, der eine Geldbuße nach sich ziehen kann, die im Verhältnis zur Art, Schwere, Häufigkeit und Dauer des Verstoßes steht und auf 6 % des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters begrenzt ist.

Hintergrund

Die heutigen vorläufigen Ergebnisse der Kommission sind Teil ihrer formelle Verfahren zur Untersuchung von Meta Einhaltung des Digital Services Act, der am 16. Mai 2024 in Kraft trat.

Die vorläufigen Ansichten der Kommission basieren auf einer eingehenden Untersuchung, die eine Analyse der Risikobewertungsberichte von Meta, interner Daten und Dokumente sowie der Antworten von Meta auf zahlreiche Informationsanfragen, eine Überprüfung der umfangreichen wissenschaftlichen Forschung zu diesem Thema und Interviews mit Experten aus verschiedenen Bereichen, darunter auch der Verhaltenssucht, umfasste.

Diese Untersuchung umfasst auch Bedenken hinsichtlich der von Meta getroffenen Maßnahmen zur Alterssicherung für Minderjährige unter 13 Jahren, für die Die vorläufigen Ergebnisse wurden übernommen Am 29. April 2026. Unabhängig davon setzt die Kommission ihre Untersuchung zu sogenannten „Rabbit Hole“-Effekten fort, die durch die Gestaltung der Empfehlungssysteme von Facebook und Instagram verursacht werden und die die Verletzlichkeit und Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen könnten.

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