Digitale Wirtschaft
Kommission richtet zusätzliche Ermittlungsmaßnahmen an X im laufenden Verfahren nach dem Digital Services Act

Die Kommission hat drei weitere technische Ermittlungsmaßnahmen an X gerichtet, die sich auf das Empfehlungssystem der Plattform beziehen. Diese Ermittlungsschritte erfolgen im Rahmen des am 18. Dezember 2023 nach dem Digital Services Act (DSA) eröffneten förmlichen Verfahrens.
Henna Virkkunen, Executive Vice President für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie (Abbildung) sagte: „Heute unternehmen wir weitere Schritte, um Licht in die Konformität der Empfehlungssysteme von X mit den Verpflichtungen aus dem DSA zu bringen. Wir setzen uns dafür ein, dass jede in der EU tätige Plattform unsere Gesetzgebung einhält, die darauf abzielt, die Online-Umgebung für alle europäischen Bürger fair, sicher und demokratisch zu gestalten.“
Erstens fordert die Kommission das Unternehmen auf, bis zum 15. Februar 2025 interne Unterlagen zu seinen Empfehlungssystemen und allen kürzlich daran vorgenommenen Änderungen vorzulegen.
Darüber hinaus wird die Plattform durch eine „Aufbewahrungsanordnung“ dazu verpflichtet, interne Dokumente und Informationen über künftige Änderungen am Design und an der Funktionsweise ihrer Empfehlungsalgorithmen für den Zeitraum vom 17. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 aufzubewahren, sofern die laufende Untersuchung der Kommission nicht vorher abgeschlossen wird.
Schließlich stellte die Kommission einen Antrag auf Zugriff auf bestimmte kommerzielle APIs von X, bei denen es sich um technische Schnittstellen zu den Inhalten des Unternehmens handelt, die eine direkte Sachverhaltsermittlung hinsichtlich der Inhaltsmoderation und Viralität von Accounts ermöglichen.
Diese Schritte werden es den Dienststellen der Kommission ermöglichen, bei der komplexen Bewertung systemischer Risiken und ihrer Eindämmung im Rahmen des DSA alle relevanten Fakten zu berücksichtigen.
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