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Die Kommission schlägt Google Maßnahmen zur Weitergabe von Suchmaschinendaten an Dritte gemäß dem Digital Markets Act vor.

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Die Europäische Kommission hat Google vorläufige Ergebnisse übermittelt, in denen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften vorgeschlagen werden. Gesetz über digitale Märkte (DMA)Gemäß diesen vorgeschlagenen Maßnahmen sollte Google Drittanbietern von Suchmaschinen den Zugriff auf Suchdaten wie Ranking-, Suchanfrage-, Klick- und Ansichtsdaten zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen ermöglichen.

Ziel der Maßnahmen ist es, Drittanbietern von Online-Suchmaschinen, den sogenannten „Datennutzern“, zu ermöglichen, ihre Suchdienste zu optimieren und die Position von Google Search anzugreifen. 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen folgende Angelegenheiten: 

  • Die Berechtigung von Datenempfängern zum Empfang von Suchdaten, einschließlich der Daten von Chatbots mit künstlicher Intelligenz (KI) und Suchfunktionen;
  • Der Umfang der Suchdaten, die Google weitergeben muss;
  • Die Art und Weise und Häufigkeit, mit der Google Suchdaten weitergeben muss;
  • Maßnahmen zur Gewährleistung der Anonymisierung personenbezogener Daten;
  • Parameter für die Festlegung fairer, angemessener und nichtdiskriminierender Preise für Suchdaten; und
  • Prozesse, die den Zugang von Begünstigten zu Suchdaten regeln.

Um sicherzustellen, dass diese vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, fordert die Kommission interessierte Parteien auf, dazu Stellung zu nehmen. öffentliche Konsultation

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

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