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Digitale Wirtschaft

Die Kommission leitet ein Verfahren ein, um Google bei der Einhaltung der Verpflichtungen zur Interoperabilität und zum Austausch von Online-Suchdaten gemäß dem Digital Markets Act zu unterstützen.

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Die Europäische Kommission hat zwei Spezifikationsverfahren eingeleitet, um Google bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß dem französischen Digital Markets Act (DMA) zu unterstützen. Diese Spezifikationsverfahren formalisieren den regulatorischen Dialog der Kommission mit Google zu bestimmten Aspekten der Einhaltung zweier DMA-Verpflichtungen.

Das erste Verfahren betrifft Googles Verpflichtung gemäß Artikel 6 Absatz 7 der DMA, Drittanbietern eine freie und effektive Interoperabilität mit Hardware- und Softwarefunktionen zu ermöglichen, die von Googles Android-Betriebssystem kontrolliert werden. Im heutigen Verfahren stehen Funktionen im Fokus, die von Googles eigenen Diensten für Künstliche Intelligenz (KI), wie beispielsweise Gemini, genutzt werden. Die Kommission beabsichtigt, festzulegen, wie Google Drittanbietern von KI-Diensten einen gleichberechtigten Zugang zu denselben Funktionen gewähren soll wie den Google-Diensten selbst. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Drittanbieter gleiche Chancen haben, im sich rasant entwickelnden KI-Umfeld auf mobilen Endgeräten Innovationen voranzutreiben und wettbewerbsfähig zu sein.

Das zweite Verfahren betrifft Googles Verpflichtung gemäß Artikel 6 Absatz 11 der Google-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Drittanbietern von Online-Suchmaschinen Zugang zu anonymisierten Ranking-, Suchanfrage-, Klick- und Ansichtsdaten der Google-Suche zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen (FRAND-Bedingungen) zu gewähren. Im Mittelpunkt dieser Verfahren stehen der Umfang der Daten, die Anonymisierungsmethode, die Zugangsbedingungen und die Berechtigung von Anbietern von KI-Chatbots zum Datenzugriff. Die effektive Einhaltung dieser Verpflichtung und der Zugang zu einem nützlichen Datensatz ermöglichen es Drittanbietern von Online-Suchmaschinen, ihre Dienste zu optimieren und Nutzern echte Alternativen zur Google-Suche anzubieten.

Nächste Schritte

Die Kommission wird das Verfahren abschließen. innerhalb von sechs Monaten nach ihrer EröffnungInnerhalb der nächsten drei Monate wird die Kommission Google ihre vorläufigen Ergebnisse mitteilen und darin die geplanten Maßnahmen darlegen, die Google zur effektiven Einhaltung der DMA auferlegen soll. Nicht vertrauliche Zusammenfassungen der vorläufigen Ergebnisse und der vorgesehenen Maßnahmen werden veröffentlicht, damit Dritte dazu Stellung nehmen können.

Dieses Verfahren, das seiner Natur nach keine Stellungnahme zur Einhaltung des DMA abgibt, lässt die Befugnisse der Kommission, eine Entscheidung über die Nichteinhaltung der im DMA festgelegten Verpflichtungen durch einen Gatekeeper zu treffen, einschließlich der Möglichkeit, Geldbußen oder periodische Strafzahlungen zu verhängen, unberührt.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier. Sie bitte diese Seite.

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