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Verbraucherschutz

Kommission stellt Betrug und potenzielle Sicherheitsprobleme bei Zimt auf dem EU-Markt fest

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Eine neue Studie des JRC deckt Fälle von Betrug und Nichteinhaltung der Lebensmittelsicherheitsvorschriften bei Zimt auf, der im EU-Einzelhandel verkauft wird.

Im Rahmen der Bemühungen der Europäischen Kommission zur Betrugsbekämpfung im Kräuter- und Gewürzsektor setzten die Wissenschaftler des JRC vier intern entwickelte innovative Screening-Methoden ein, um mögliche betrügerische Praktiken aufzudecken und zu identifizieren. 

Sie gingen nicht nur auf die Suche nach Ersatz für Ceylon-Zimt, die wertvollste Sorte, durch Cassia, eine günstigere und weniger aromatische Alternative, sondern ermittelten auch andere mögliche Ersatzarten und untersuchten die Einhaltung bestehender europäischer Gesetze und internationaler Standards. Die Analyse umfasste 104 Zimtproben – 44 davon waren als Ceylon-Zimt gekennzeichnet –, die im Einzelhandel in zehn EU-Ländern sowie in Großbritannien, Serbien und Sri Lanka gekauft wurden.

Über 66 % der analysierten Proben erfüllten nicht die internationalen Qualitätsstandards, verstießen gegen die EU-Lebensmittelsicherheitsvorschriften, standen im Verdacht, Betrug zu verursachen und/oder überschritten möglicherweise die gesetzlichen Cumarin-Grenzwerte. Cumarin ist eine natürliche aromatische Verbindung, die in Kassia und anderen Pflanzen vorkommt und potenziell leberschädigend ist.

Die Ergebnisse der Untersuchung können der Wissenschaft und den politischen Entscheidungsträgern dabei helfen, Schwellenwerte für die verschiedenen Zimtbestandteile festzulegen und zu bestimmen, wann eine Probe als verdächtig gilt. Dies ermöglicht eine detailliertere Überwachung und erleichtert den zuständigen Behörden das Eingreifen.

Im Jahr 2023 war Zimt nach Ingwer, Paprika, Pfeffer und Kurkuma das fünfthäufigste importierte Gewürz in der EU. Da die Nachfrage nach Zimt in den nächsten Jahren voraussichtlich steigen wird, ist Zimt ein attraktives Ziel für Betrüger.

Es gibt zwei botanische Hauptarten von Zimt: Ceylon-Zimt (Zimt verum or Cinnamomum zeylanicum Blume), heimisch in Sri Lanka, und Cassia (Zimt Cassia or Zimt (Cinnamomum aromaticum)), heimisch in Myanmar, eine günstigere und qualitativ minderwertigere Alternative mit stärkerem Geschmack, die von Natur aus Cumarin enthält. Je nach Markt werden beide Sorten oft einfach als „Zimt“ bezeichnet, was zu Verwirrung führen kann.

Das JRC führte eine ganzheitliche Studie durch und wandte dabei mehrere Analysemethoden an, um verschiedene Arten von Betrug in diesem Sektor aufzudecken. Ganze 9 % der als Ceylon-Zimt gekennzeichneten Proben wurden ganz oder teilweise durch Cassia-Zimt ersetzt. 

Bei vielen Proben wurde der Verdacht auf weitere Betrugsfälle geäußert, beispielsweise auf den Ersatz von Rinde durch andere Teile des Zimtbaums wie Wurzeln, Blätter und Blüten. Darüber hinaus entsprachen rund 21 % der Proben aufgrund eines hohen Gesamtaschegehalts nicht den internationalen Standards. 

Die Studie zeigte außerdem, dass 9.6 % der Proben den in der europäischen Lebensmittelsicherheitsverordnung festgelegten Höchstwert von 2 mg/kg für Blei nicht einhielten und dass 31 der analysierten Proben aufgrund eines hohen Cumarin-Gehalts potenziell gefährlich für Kinder waren.

Die bei Zimt festgestellten Unregelmäßigkeiten, einschließlich betrügerischer Praktiken, sind vielfältig und können nicht mit nur einer Analysetechnik angegangen werden. Es bedarf standardisierter Methoden. Die hohe Zahl unregelmäßiger Zimtproben auf dem europäischen Markt zeigt, dass alle Beteiligten der Branche – politische Entscheidungsträger, Kontrolllabore und Hersteller gleichermaßen – der Situation Aufmerksamkeit schenken sollten.

Die Studie schlägt Analysetechniken vor, die als Screening- und Bestätigungsmethoden verwendet werden können und von offiziellen Kontrolllaboren übernommen werden könnten, um gefälschte Proben mit höherer Genauigkeit zu erkennen.

Zimt und EU-Gesetzgebung

In der EU vermarkteter Zimt muss mehrere Vorschriften erfüllen, und zwar in Bezug auf: 

Darüber hinaus ist die Verordnung über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln legt Höchstwerte für Cumarin fest, die von 5 mg/kg in Desserts bis zu 50 mg/kg in traditionellen und/oder saisonalen Backwaren reichen, die als zimthaltig gekennzeichnet sind. Für natürlich in Zimt vorkommendes Cumarin gibt es keine spezielle Bestimmung.

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