Passenger Name Records (PNR)
Europäische Kommission und Kanada unterzeichnen Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen
Am Rande des G7-Gipfels unterzeichnete Kommissarin Johansson gemeinsam mit dem kanadischen Minister für öffentliche Sicherheit, demokratische Institutionen und zwischenstaatliche Angelegenheiten, Dominic Leblanc, ein Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) auf Flügen zwischen der EU und Kanada. Bei PNR-Daten handelt es sich um Informationen, die von Passagieren bereitgestellt und von Fluggesellschaften im normalen Geschäftsverlauf erfasst werden. Ihre Verwendung und Analyse sind ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus, schwerer und organisierter Kriminalität, einschließlich Drogenhandel und Kindesausbeutung.
Nun müssen das Europäische Parlament und der Rat vor dem Abschluss dieses Abkommens ihre Zustimmung erteilen. Sobald das Abkommen abgeschlossen und in Kraft getreten ist, können Kanada und die EU-Mitgliedstaaten Passagierinformationen der zwischen ihnen operierenden Fluggesellschaften austauschen. Dieser Informationsaustausch wird die Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada bei der Strafverfolgung stärken. Gleichzeitig legt das neue Abkommen hohe Standards für Sicherheit, Privatsphäre und Datenschutz fest.
Die EU hat bereits Abkommen unterzeichnet, die es EU-Fluggesellschaften ermöglichen, PNR-Daten an die USA und Australien zu übermitteln. Dieses Abkommen ist ein weiterer Schritt der Europäischen Kommission im Rahmen ihres Engagements für eine stärkere Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Grundrechte.
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