Luftfahrt / Luftfahrt
Informieren Sie sich vor der Reise über Ihre EU-Passagierrechte
Alles gepackt und reisebereit? Allen, die demnächst in den Sommerurlaub fahren, wünschen wir alles Gute und hoffen, dass Ihre Reisepläne reibungslos verlaufen. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, ist es gut zu wissen, dass Sie in vielen Fällen durch die EU-Reisebestimmungen geschützt sind. Ob Ihr Flug annulliert, Ihr Zug verspätet oder Ihr Gepäck auf dem Kreuzfahrtschiff verloren geht – Sie haben das Recht, gemäß den EU-weiten Passagierrechten Ansprüche geltend zu machen.
Ob Sie in die EU, aus der EU heraus oder innerhalb der EU reisen, Ihre möglichen Ansprüche hängen von der Art des von Ihnen genutzten Verkehrsmittels ab, zum Beispiel:
- ✈️Sie verpassen Ihren Anschlussflug, Ihr Flug ist überbucht, Ihnen wird die Beförderung verweigert.
- 🚆Ihr Zug fällt aus oder hat Verspätung.
- 🚌Ihr Bus oder Reisebus fährt vor der planmäßigen Zeit ab.
- 🚢Ihr Gepäck geht während der Reise verloren, Sie werden auf See verletzt.
In den meisten Fällen gibt es jedoch ein Standardverfahren, das Sie befolgen müssen, wenn Sie eine Reklamation wegen Verspätung, Annullierung oder Problemen mit dem Gepäck einreichen müssen:
- Wenden Sie sich an das Reiseunternehmen, bei dem Sie Ihr Ticket gekauft haben, und verwenden Sie dazu das von diesem bereitgestellte Beschwerdeformular.
- Wenn Sie innerhalb eines Monats keine Antwort von einem Bahnunternehmen, innerhalb von zwei Monaten von einer Fluggesellschaft oder einem Schiffsunternehmen oder innerhalb von drei Monaten von einem Bus- oder Reisebusunternehmen erhalten oder wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle einreichen. nationale Behörde in dem Land, in dem das Problem aufgetreten ist.
- Sie können sich jederzeit an Ihre örtliche Europäisches Verbraucherzentrum Auch bei Problemen im Zusammenhang mit Passagierrechten erhalten Sie hier Hilfe und Rat.
Sollten Sie weiterhin Probleme mit Ihrem Anspruch haben, können Sie auch versuchen, Ihre Streitigkeit außergerichtlich beizulegen. Einrichtung für alternative StreitbeilegungDiese Form der Streitbeilegung steht nur EU-Bürgern zur Verfügung.
Wenn Sie eine Behinderung oder eingeschränkte Mobilität haben, haben Sie wie jeder andere Anspruch auf Flug-, Bahn-, Bus-, Reisebus- oder Schiffsreisen sowie auf kostenlose Betreuung an Terminals und in Fahrzeugen. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Rechte verletzt wurden, befolgen Sie die oben genannten Richtlinien zur Geltendmachung von Ansprüchen. Weitere Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie weiter unten.
Weitere Schutzmaßnahmen sind in Planung
Im Juli 2026 verabschiedete die EU überarbeitete Regeln für Fluggastrechte - die erste umfassende Überarbeitung dieser Regeln seit mehr als 20 Jahren.
Die überarbeiteten Regeln werden Flugreisen für Passagiere einfacher und fairer gestalten. Sie beinhalten:
- Kinder unter 12 Jahren sitzen ohne Aufpreis neben einem begleitenden Erwachsenen.
- Klarere Informationen zu Gepäckbestimmungen und Gebühren vor der Buchung
- schnellere und einfachere Verfahren zur Geltendmachung von Entschädigungs- oder Erstattungsansprüchen
- Bessere Unterstützung und Umleitung bei Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen
- besserer Schutz für Anschlussreisen
- Stärkere Rechte für Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, einschließlich eines besseren Schutzes für Mobilitätshilfen
Die neuen Regeln sollen im nächsten Sommer in Kraft treten. Bis dahin können Sie weiterhin von den bestehenden EU-Regelungen profitieren.
Weitere Informationen
Laden Sie die App „Ihre Fahrgastrechte“ auf Ihr Gerät herunter (Google Android, apple iOS)
Rechte für Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Außergerichtliche Verfahren für Verbraucher
Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren
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