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Mit ETIAS nach Europa fliegen

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Ab dem letzten Quartal 2026 ist ETIAS eine neue Anforderung für Reisende, die kein Visum für die Einreise nach Europa benötigen. Erfahren Sie, welche Auswirkungen dies auf Ihre Flugreisen hat.

Wenn Sie planen, zu einem der folgenden diese 30 europäischen Länder Nach Einführung von ETIAS müssen Sie vor Ihrer Abreise online eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen. Die einzige Möglichkeit, Ihren Antrag einzureichen, ist direkt auf der offiziellen ETIAS-Website oder über die mobile App. Sie können auch eine andere Person bevollmächtigen, dies in Ihrem Namen zu tun.

Am Flughafen wird Ihre ETIAS-Reisegenehmigung überprüft, bevor Sie Ihren Flug antreten können. Denken Sie daran, dass sie mit dem Reisepass verknüpft ist, den Sie für Ihren ETIAS-Antrag verwendet haben. Bringen Sie daher unbedingt dasselbe Reisedokument mit. Andernfalls dürfen Sie das Flugzeug nicht besteigen.

An der Grenze

Nach der Landung in Europa wird Ihre ETIAS-Reisegenehmigung am Grenzübergang erneut überprüft. Sie müssen außerdem alle sonstige Teilnahmebedingungen die Grenze überqueren zu dürfen.

Beachten Sie, dass die Gesamtdauer Ihres Aufenthalts in den europäischen Ländern, die ETIAS benötigen, 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten darf. Diese Grenze gilt kumulativ für alle Länder, die ETIAS benötigen. mit Ausnahme von Zypern, wobei die 90 Tage separat gezählt werden.

Transit in Europa

Wenn Sie in einem der 30 europäischen Länder lediglich einen Zwischenstopp zum Umsteigen einlegen, benötigen Sie keine ETIAS-Reisegenehmigung, es sei denn, Sie verlassen den internationalen Transitbereich des Flughafens.

Wenn Sie die Passkontrolle passieren müssen, um das Terminal oder den Flughafen zu wechseln und zu Ihrem Anschlussflug zu gelangen, benötigen Sie eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung.

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ETIAS ist derzeit nicht in Betrieb und es werden derzeit keine Anträge entgegengenommen.

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