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Kartellrecht: Die Kommission sendet eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Apple über die App Store-Regeln für Musik-Streaming-Anbieter

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Die Europäische Kommission hat Apple über ihre vorläufige Einschätzung informiert, dass das Unternehmen den Wettbewerb auf dem Musikstreaming-Markt verfälscht, da es seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über den App Store missbraucht hat. Die Kommission kritisiert die verpflichtende Nutzung von Apples eigenem In-App-Kaufmechanismus für Entwickler von Musikstreaming-Apps, um ihre Apps über den App Store zu vertreiben. Die Kommission ist zudem besorgt darüber, dass Apple App-Entwicklern bestimmte Beschränkungen auferlegt, die diese daran hindern, iPhone- und iPad-Nutzer über alternative, günstigere Kaufmöglichkeiten zu informieren.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte betrifft die Anwendung dieser Vorschriften auf alle Musik-Streaming-Apps, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit Apples Musik-Streaming-App „Apple Music“ konkurrieren. Sie geht auf eine Beschwerde von Spotify zurück. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission verzerren Apples Vorschriften den Wettbewerb auf dem Markt für Musik-Streaming-Dienste, indem sie die Kosten konkurrierender Entwickler von Musik-Streaming-Apps erhöhen. Dies führt wiederum zu höheren Preisen für Verbraucher für ihre In-App-Musikabonnements auf iOS-Geräten. Darüber hinaus wird Apple zum Vermittler für alle IAP-Transaktionen und übernimmt die Abrechnung sowie die damit verbundene Kommunikation mit Wettbewerbern. Sollte sich dies bestätigen, verstößt dieses Verhalten gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis einer Untersuchung nicht vor.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: „App Stores spielen in der heutigen digitalen Wirtschaft eine zentrale Rolle. Wir können heute über Apps einkaufen, Nachrichten, Musik oder Filme abrufen, anstatt Websites zu besuchen. Unsere vorläufigen Erkenntnisse zeigen, dass Apple über den App Store als Gatekeeper für iPhone- und iPad-Nutzer fungiert. Mit Apple Music konkurriert Apple zudem mit Musikstreaming-Anbietern. Durch die strengen Regeln für den App Store, die konkurrierende Musikstreaming-Dienste benachteiligen, verwehrt Apple Nutzern günstigere Musikstreaming-Optionen und verzerrt den Wettbewerb. Dies geschieht, indem Konkurrenten hohe Provisionen für jede Transaktion im App Store verlangen und es ihnen verboten wird, ihre Kunden über alternative Abonnementoptionen zu informieren.“ Eine vollständige Pressemitteilung ist verfügbar. Online.

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