Geschäftsinformationen
Notierungen an europäischen Börsen: Rat und Parlament einigen sich auf neues Gesetz
Der Rat und das Parlament haben eine vorläufige Einigung über das Börsennotierungsgesetz erzielt, ein Paket, das die öffentlichen Kapitalmärkte der EU für EU-Unternehmen attraktiver machen und es Unternehmen jeder Größe, einschließlich KMU, erleichtern wird, an europäischen Börsen notiert zu werden.
Durch die Vereinbarung werden Bürokratie und Kosten reduziert, um europäischen Unternehmen jeder Größe, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, den Zugang zu mehr Finanzierungsquellen zu erleichtern.
Dies wird Unternehmen dazu ermutigen, an den öffentlichen Märkten der EU notiert zu werden und dort zu bleiben. Ein einfacherer Zugang zu öffentlichen Märkten wird es Unternehmen ermöglichen, die verfügbaren Finanzierungsquellen besser zu diversifizieren und zu ergänzen.
Die Einigung über das Börsenzulassungspaket wird den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern und dazu beitragen, die EU-Kapitalmärkte im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion attraktiver zu gestalten. Es ist wichtig, dass wir Unternehmen weiterhin zur Börsennotierung ermutigen und gleichzeitig ein hohes Maß an Anlegerschutz und Marktintegrität in der gesamten Union gewährleisten.
Vincent Van Peteghem, belgischer Finanzminister
Die vorläufige Vereinbarung schafft einen Ausgleich zwischen der Erleichterung laufender Offenlegungspflichten und der Wahrung der Marktintegrität und -effizienz im Marktmissbrauchsrahmen, indem sie den Umfang der Offenlegungspflicht bei langwierigen Prozessen (mehrstufige Ereignisse) einschränkt. Die Verpflichtung zur sofortigen Offenlegung erstreckt sich nicht mehr auf die Zwischenschritte dieses Prozesses, sondern die Emittenten müssen lediglich Insiderinformationen im Zusammenhang mit dem Ereignis offenlegen, das den langwierigen Prozess abschließt.
Außerdem werden die Vorschriften für die Investitionsforschung gelockert, um das Forschungsniveau für KMU in der EU zu erhöhen. Dies ist wichtig, um potenzielle Anleger über die Aussicht auf Investitionen in KMU zu informieren und die Sichtbarkeit börsennotierter Emittenten zu verbessern.
Der Rat und das Parlament kamen überein, dass Wertpapierfirmen sicherstellen müssen, dass die von ihnen verbreiteten, vom Emittenten gesponserten Analysen im Einklang mit dem EU-Verhaltenskodex erstellt werden.
Die Vereinbarung ermöglicht auch die Neubündelung von Zahlungen für die Recherche und Ausführung von Aufträgen.
Die Vereinbarung zwischen Rat und Parlament stärkt die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der ESMA und den zuständigen nationalen Behörden, beispielsweise bei Kooperationsvereinbarungen mit Drittländern.
Auch die Richtlinie zum Mehrstimmrecht wurde vorläufig zwischen Rat und Parlament vereinbart.
Nächste Schritte
Der Text der vorläufigen Vereinbarung wird nun fertiggestellt und den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Im Falle einer Genehmigung müssen der Rat und das Parlament die Texte offiziell annehmen.
Hintergrund
Am 7. Dezember 2022 hat die Kommission Maßnahmen vorgeschlagen, um – durch ein neues Notierungspaket – den Verwaltungsaufwand für Unternehmen jeder Größe, insbesondere KMU, zu verringern, damit sie besser auf öffentliche Kapitalmarktfinanzierung zugreifen können, ohne die Marktintegrität und den Anlegerschutz zu beeinträchtigen . Das Kotierungsgesetzpaket besteht aus:
- eine Verordnung zur Änderung der Prospektverordnung, der Marktmissbrauchsverordnung und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente;
- eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und zur Aufhebung der Notierungsrichtlinie;
- eine Richtlinie über Mehrstimmaktien.
Ziel des Vorschlags ist es, die Vorschriften zu straffen, die für Unternehmen gelten, die ein Börsennotierungsverfahren durchlaufen, sowie für Unternehmen, die bereits an öffentlichen Märkten der EU notiert sind. Ziel ist es, die Vorschriften für die Unternehmen durch eine Verringerung ihres Verwaltungsaufwands und ihrer Kosten zu vereinfachen und gleichzeitig ein ausreichendes Maß an Transparenz und Anlegerschutz zu wahren Marktintegrität.
Kotierungsgesetzverordnung – Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament
Verordnung zum Listing Act – Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament – Nachtrag
Richtlinie zum Kotierungsgesetz – Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament
Kapitalmarktunion (Hintergrundinformationen)
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